Arbeitsbedingungen

Freizeit … nur im Traum?

FAQ Arbeitsgesetz und Coronavirus

Der VSAO Schweiz hat ein FAQ erarbeitet, rund um Fragen zum Arbeitsgesetz im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Mehr dazu findet ihr auf vsao.ch. Bei weiterführenden Fragen steht euch unser Stabsjurist Samuel B. Nadig unter rechtsanfragen@vsao-gr.ch jederzeit zur Verfügung.

Arbeitsgesetz

Ärztinnen und Ärzte schützen die Gesundheit der Patientinnen und Patienten – das Arbeitsgesetz schützt die Gesundheit der Ärztinnen und Ärzte. Der VSAO setzt sich dafür ein, dass das Arbeitsgesetz auch deinem Spital und Klinik eingehalten wird und dass du auch im anspruchsvollen Berufsumfeld nachhaltig arbeiten kannst.

Geltungsbereich
Seit dem 1. Januar 2005 gilt das Arbeitsgesetz auch für Assistenzärztinnen und -ärzte, und zwar unabhängig davon ob der Betrieb als Ganzes dem Arbeitsgesetz unterstellt ist oder nicht.

Arbeitszeit
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 50 Stunden (42+4+4). Darin sind 4 Stunden strukturierte und 4 nicht strukturierte Fortbildung enthalten. Als Arbeitszeit gilt diejenige Zeit, während der sich der Arbeitnehmer zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat, unabhängig davon, ob er schlafen kann oder nicht.

Nachtarbeit
In Spitälern darf die Nachtarbeit 12 Stunden innert eines Zeitraumes von 12 Stunden betragen, wenn mindestens 4 Stunden Ruhezeit sind (nicht zusammenhängend) und eine Ruhegelegenheit vorhanden ist. Andernfalls darf sie nur 10 Stunden betragen.

Ruhezeit
Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 aufeinander folgende Stunden.

Pikettdienst
Um Pikettdienst handelt es sich, wenn sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer für allfällige Arbeitseinsätze bereithalten muss, sich aber ausserhalb der Klinik oder des Spitals aufhalten kann.

Mutterschaft
Schwangere Frauen und Mütter sind besonders schutzbedürftig und deshalb wird die Tagesarbeitszeit auf 9 Stunden begrenzt. Das Arbeitsgesetz sieht diverse weitere Schutzmassnahmen vor.

Dienstplanberatung

Ein Dienstplan, der den Bedürfnissen der Assistenz– und Oberärztinnen und –ärzten gerecht wird, den Anforderungen der Arbeitgeber entspricht und dem Arbeitsgesetz genügt, ist schwierig zu erstellen. Aber er ist auch in deinem Spital und in deiner Klinik möglich! Wir helfen dir bei konkreten Fragen oder Planungsschwierigkeiten gerne aus und bieten individuelle Lösungsansätzen und Dienstplanmodelle. Die Dienstplanberatung ist für VSAO-Mitglieder kostenlos, da sie vom VSAO getragen werden.

melde dich! dienstplanberatung@vsao-gr.ch